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Antrag auf Mitgliedschaft im Sportfischerverein Unseburg

Antrag auf Mitgliedschaft in die Jugendgruppe im Sportfischervereins Unseburg (8-17 Jahre)

Eintritt in den Verein und Allgemeines

Wie bereits in der Satzung niedergelegt, kann jeder Bürger Mitglied werden, der bereit ist, die Satzung des Vereins anzuerkennen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können Kinder ab dem 8. Lebensjahr dem Verein beitreten. Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag an den Verein zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Jahresbeitrag beträgt bei geleisteten Arbeitsstunden 65 €.

Bei erstmaligen Eintritt ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 40,00€ zu entrichten.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben einen Beitrag in Höhe von 15 € jährlich zu entrichten.

Jedes Mitglied hat pro Jahr 7 Arbeitsstunden zu leisten.

Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben keine Arbeitsstunden zu leisten.


Außerordentliche Mitglieder

Es ist auch eine außerordentliche Mitgliedschaft im Verein möglich. Der Besitz eines Fischereischeins ist dafür nicht zwingend Voraussetzung. Außerordentliche Mitglieder fördern insbesondere die Interessen des Vereins, u.a. auch durch Beiträge. Wir freuen uns daher immer, wenn sich jemand für die Belange des Angelvereins interessiert und diese durch eine außerordentliche Mitgliedschaft fördern möchte. Bitte sprechen Sie bei Interesse direkt an.

Fangmeldung "Fisch des Jahres"

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