Fischereiprüfung
Die nächste Fischereiprüfung im Salzlandkreis findet am 9. November 2024 in Bernburg (Saale) statt.
Anmeldung zum Lehrgang - Fischereischein Hier
Der Erwerb eines Fischereischeines setzt in Sachsen-Anhalt das Bestehen einer Fischerprüfung voraus.
Jeder, der eine Prüfung ablegen möchte, muss zur Vorbereitung einen 30-stündigen Pflichtlehrgang belegen.
Wir bieten euch folgenden Lehrgang an:
Wann: 12. und 13. Oktober sowie 19. und 20. Oktober 2024
Wo Vereinshaus, Bahnhofstr. 1a, Unseburg
Die Lehrgangsgebühr beträgt 85,00 Euro.
Die Schulungsunterlagen für alle Themen werden zur Verfügung gestellt.
Telefon für Fragen zum Lehrgang Fischereiprüfung in Unseburg: 0172 / 510 67 32
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Jugendfischereischein und Friedfischfischereischein
Der SFV „Am Bodestrand“ 1922 Unseburg e.V. wird 2024 wieder Vorbereitungskurse und die Prüfung zum Erwerb
des Jugendfischereischeines und des Friedfischfischereischeines anbieten.
Anmeldung zu den Vorbereitungskursen: Hier
Anmeldung zum Prüfungsgespräch: Hier
Vor der Teilnahme am Prüfungsgespräch empfehlen wir die Vorbereitungskurse Teil 1 und Teil 2 zu besuchen.
Der Unkostenbeitrag für die Vorbereitungskurse beträgt 10,00€
nächste Prüfung: Freitag , 27. September 2024
Vorbereitungskurs Teil 1: Montag, 23. September 2024
(Fischkunde und Gewässerkunde)
Vorbereitungskurs Teil 2: Mittwoch, 25. September 2024
(Gerätekunde und Rechtskunde)
Alle Veranstaltungen finden im Vereinsheim, Bahnhofstr. 1a in Unseburg statt.
Telefon für Fragen zur Fischereiprüfung in Unseburg: 0172 / 510 67 32
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Der Weg zur Fischereiausübung in Sachsen-Anhalt
Um in Sachsen-Anhalt die Fischerei ausüben zu können, benötigt man zwei Dokumente:
den Fischereischein als behördliche oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis und
eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), d. h. eine privatrechtliche Erlaubnis, die beim vom jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten, i. d. R. sind das die örtlichen ansässigen Anglervereine – oder Verbände und auch Berufsfischer, erwerben kann.
Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung. In der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts nachzuweisen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines 30stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden.
Personen, die im Zeitpunkt der Prüfung das 13., aber noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, können zwischen der Teilnahme an einer Jugendfischerprüfung, Friedfischfischerprüfung oder der Fischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischfischerprüfung gewählt werden.
Für den Erwerb eines Jugend- und Friedfischfischereischeines ist das Bestehen einer Jugend- bzw. Friedfischfischerprüfung erforderlich.
Die Jugendfischerprüfung besteht aus einer mündlich-praktischen Prüfung und ist vom Inhalt her auf grundlegende Kenntnisse beschränkt und trägt somit dem Alter der Prüflinge Rechnung.
Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist gebührenpflichtig. Die Teilnahmegebühren müssen vor der Prüfung entrichtet werden und betragen
für die Abnahme einer Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr 60€
für die Abnahme einer Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 30€
für die Abnahme einer Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr 55 €
für die Abnahme einer Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25 €
für die Abnahme einer Jugendfischerprüfung 25 €
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit dem er bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde die Erteilung eines Fischerei-, Friedfisch-, bzw. Jugendfischereischeines beantragen kann. Gebühren für die Ausstellung: siehe Homepage Fischereibehörde
Hier: Übersicht Prüfungstermine - Fischereiprüfung Sachsen Anhalt und Online Simulation Prüfung
Mitteilung des Salzlandkreises zur Ausstellung de Fischereischeines:
Wir bitten Anträge auf Ausstellung eines Fischereischeines ausschließlich per Post zu stellen.
Hier für steht Ihnen der >>Antrag in Papierform zur Verfügung.
Wenn Sie bereits im Besitz eines Fischereischeins sind und die letzte Verlängerung durch den Salzlandkreis erstellt wurde, können Sie ab sofort die Verlängerung
Ihres Fischereischeines auch online beantragen. Hierzu füllen Sie einfach unser >>elektronisches Antragsformular aus und laden ein aktuelles Passfoto hoch.
Der Fischereischein wird Ihnen nebst Kostenbescheid zugeschickt.